Die nachfolgenden Regelungen enthalten:
Vertragspartner für den Ticket- und Chronikverkauf ist:
Freundeskreis für Kultur e. V.
Lützeltaler Straße 5c
63868 Großwallstadt
Deutschland
E-Mail: kontakt[at]kommz.de
Die Festivalordnung und das Hausrecht gelten unabhängig vom Ticketkauf für alle Personen, die sich auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten.
2.1 Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von Tickets für Veranstaltungen des Freundeskreis für Kultur e. V., die über die Buchungsplattform pretix angeboten werden.
2.2 Vertragsschluss
Die Darstellung der Tickets stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Bestellvorgang über pretix abgeschlossen und bestätigt wurde.
2.3 Online-Ticketbereitstellung
Tickets werden ausschließlich digital (z. B. per E-Mail oder Download) bereitgestellt.
2.4 Kein Widerrufsrecht bei Tickets
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitveranstaltungen, wenn der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Dies gilt insbesondere für den Verkauf von Festival-Tickets.
2.5 Freiwillige Mehrzahlungen / Spenden
Beim Ticketkauf besteht die Möglichkeit, freiwillig einen höheren Betrag zu zahlen.
Diese Mehrzahlung ist freiwillig, stellt keine Gegenleistung dar und dient der Unterstützung des Festivals.
Überschüsse werden traditionell an gemeinnützige Organisationen weitergegeben.
Beim Vorverkauf der Chronik zum 50-jährigen Jubiläum handelt es sich um einen Kaufvertrag über eine standardisierte Ware.
3.1 Widerrufsrecht
Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem du oder ein von dir benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat.
3.2 Ausübung des Widerrufsrechts
Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns (Freundeskreis für Kultur e. V., Lützeltaler Straße 5c, 63868 Großwallstadt, E-Mail: kontakt[at]kommz.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail oder Brief) über deinen Entschluss informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass du die Mitteilung vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.
3.3 Folgen des Widerrufs
Wenn du diesen Vertrag widerrufst, erstatten wir dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über deinen Widerruf bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast. Du trägst die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware.
Die folgenden Regelungen gelten für den Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände und beruhen auf dem Hausrecht des Veranstalters.
Sie gelten unabhängig davon, ob Tickets im Vorverkauf oder vor Ort erworben wurden.
4.1 Hausrecht
4.1.1
Auf dem Gelände steht dem Freundeskreis für Kultur e.V. die Wahrnehmung und Ausübung des Hausrechts jederzeit zu. Den Anweisungen des Veranstalters, von Veranstalter beauftragten Dritten, des Sicherheitspersonals und der Polizei ist im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an ein Event stets und unverzüglich Folge zu leisten.
4.1.2
Der Freundeskreis für Kultur e.V. behält sich insbesondere vor, Maßnahmen zum Infektionsschutz kurzfristig vor oder auch noch während eines Events bekanntzugeben, denen verpflichtend Folge zu leisten ist.
4.1.3
Ein Verstoß gegen die Anweisungen des Freundeskreis für Kultur e.V., von Freundeskreis für Kultur e.V. beauftragten Dritten, des Sicherheitspersonals oder der Polizei kann – je nach Schwere des Verstoßes – eine Zutrittsverweigerung oder einen Verweis vom Gelände zur Folge haben. Besucher:innen können insbesondere von dem Gelände verwiesen werden bzw. der Zutritt verweigert werden, wenn sie gegen Maßnahmen zum Infektionsschutz verstoßen, das Festival stören und/oder andere Besucher belästigen und/oder ein Fall von Ziffer 2.2 oder Ziffer 2.3 vorliegt. Im Fall einer berechtigten Zutrittsverweigerung oder des berechtigten Verweises besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Der Ticketpreis wird in diesen Fällen nicht erstattet.
4.2. Zutritt zum Gelände und Verhalten auf dem Gelände
4.2.1
Der Zutritt zum Event-Gelände wird nur Personen gestattet, die wirksam ein Zutrittsrecht erworben haben. Zur Kontrolle ist daher am Eingang ein gültiges Ticket für das Event vorzulegen oder zu erwerben, falls dies möglich ist. Die Besucher:in erhält sodann ein Festivalbändchen. Wenn das umzäunte Gelände verlassen wird, ist ein erneuter Einlass nur möglich, wenn die Person ein unbeschädigtes, ordnungsgemäß verschlossenes und gültiges Bändchen vorzeigen kann. Der Freundeskreis für Kultur e.V. behält sich vor, Personen mit gefälschten Bändchen bei der Polizei anzuzeigen.
4.2.2
Der Zutritt zum Event kann verweigert bzw. eine Person von dem Gelände verwiesen werden, wenn sie:
– sich weigert, sich vor Betreten des Event-Geländes am Eingang und/oder im Innenraum einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle ihrer Person und/oder ihrer mitgeführten Gegenstände zu unterziehen;
– ersichtlich stark alkoholisiert ist und/oder unter Drogeneinfluss steht, sodass sie andere Personen oder das Event stört;
– einen der folgenden Gegenstände mitführt oder verwendet:
– Mitgebrachte Getränke in Glasflaschen (Ausnahme Kinder- und Säuglingsnahrung, Medikamente, Essen wie z. B. Nutella)
– Schnaps, Likör, Alcopops und jegliche Art harten Alkohols
– Hunde ohne Leine
– Grills jeder Art / Gaskocher / Wasserpfeifen
– Sahne- und andere Gaskartuschen
– Musikanlagen jeder Art, auch MP3- bzw. Bluetoothboxen
– Stromaggregate
– Sofa, Sessel, anderer Hausrat
– Gerätschaften zum Konsumieren illegaler Drogen
– Illegale Drogen
– Drohnen
– Holy Farben
– Pyrotechnische Gegenstände, Fackeln, Himmelslaternen
– Waffen und ähnliche gefährliche Gegenstände, Pfefferspray, Schlagringe
– in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen Cannabis konsumiert (gemäß § 5 des Cannabisgesetzes) oder sich nicht an die ausgewiesenen Nichtraucherzonen des Festivalgeländes hält
Oben genannte Gegenstände werden durch den Inhaber des Hausrechts oder einen durch ihn bestimmten Vertreter bei Verbringung auf das Gelände eingezogen und bei geringem Wert umgehend entsorgt. Bei höherwertigen Gegenständen kann der Gegenstand gegebenenfalls unter Entzug des Eintrittsbändchens aus dem Gelände gebracht werden. Diese Regelung gilt nicht für Waffen oder illegale Drogen, diese werden den Behörden übergeben.
4.2.3
Darüber hinaus ist es untersagt, diskriminierende, gewaltverherrlichende und/oder gesetzeswidrige Propagandamittel mit sich zu führen und/oder zu benutzen. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, homophoben, rassistischen, sexistischen, antisemitischen, fremdenfeindlichen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden, gesetzeswidrigen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Bereich des Geländes verboten und werden nicht toleriert.
Bei Missachtung der Regeln führt dies zum Hausverbot. Der Freundeskreis für Kultur e.V. behält sich die Einleitung rechtlicher Schritte (einschließlich der Strafanzeige) ausdrücklich vor. Solltet ihr Opfer von Beleidigungen oder Übergriffen jeglicher Art sein, meldet euch bitte bei unserem Awareness-Team oder einer Ordner:in.
4.3. Abbruch des Events wegen Wetterlage
Das Festival wird grundsätzlich bei jeder Witterung durchgeführt. Falls die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher:innen, Künstler:innen oder Crews befürchten lassen, kann ein Event – je nach Aussicht und Gefahrenlage – zeitweise unterbrochen oder auch sofort abgebrochen werden.
Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Rückzahlung, sollte ein Event unterbrochen oder abgebrochen werden aufgrund des Wetters oder aus anderen Gründen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung, es sei denn, dem Freundeskreis für Kultur e.V., seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder im Falle einfacher Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zur Last gelegt werden.
Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
4.4. Haftung des Freundeskreis für Kultur e.V.
4.4.1
Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Freundeskreis für Kultur e.V. für gestohlene oder abhandengekommene Gegenstände besteht nicht.
4.4.2
Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
4.5. Film-, Bild- und Tonaufnahmen
Film-, Foto- und Tonaufnahmen sind auf dem gesamten Gelände ausschließlich zur privaten Verwendung und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte anderer Besucher:innen erlaubt.
Eine gewerbliche Nutzung oder Veröffentlichung ist ohne vorherige Zustimmung des Freundeskreis für Kultur e.V. untersagt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://consumer-redress.ec.europa.eu/index_en
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
© Freundeskreis für Kultur e.V. | 2026